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Berufung im Streit FSV Mainz 05 gegen Heinz Müller

  • Aktualisiert: 20.06.2015
  • 11:19 Uhr
  • SID
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Der Rechtsstreit zwischen dem Bundesligisten FSV Mainz 05 und dessen Ex-Torhüter Heinz Müller geht in die nächste Runde.  Wie die Rheinhessen mitteilten, wird die Verhandlung ‎über die Berufung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz am 17. Februar 2016 stattfinden

Mainz - Der Rechtsstreit zwischen dem Fußball-Bundesligisten FSV Mainz 05 und dessen Ex-Torhüter Heinz Müller geht in die nächste Runde. Wie die Rheinhessen über ihren Rechtsanwalt Johan-Michel Menke am Samstag mitteilen ließen, wird die Verhandlung ‎über die Berufung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz am 17. Februar 2016 stattfinden.

Müller hatte am 19. März dieses Jahres einen Prozess gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber gewonnen, dessen Urteil weitreichende Folgen für Vereine und Verbände haben könnte. Der 37-Jährige hatte gegen die Befristung seines Vertrages geklagt - und Recht bekommen. Mainz hatte daraufhin Berufung eingelegt.

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