Müller gewinnt Prozess gegen Ex-Klub Mainz
- Aktualisiert: 29.04.2015
- 15:39 Uhr
- SID
Torwart Heinz Müller hat vor dem Arbeitsgericht einen Prozess gegen seinen Ex-Klub 1. FSV Mainz 05 gewonnen - das Gericht gab ihm Recht, dass die Befristung seines Vertrages unrechtmäßig war. Müssen Fußball-Klubs ihre Vereine jetzt bis zur Rente bezahlen?
Mainz - Der ehemalige Bundesliga-Torwart Heinz Müller hat vor dem Arbeitsgericht einen Prozess gegen seinen Ex-Klub 1. FSV Mainz 05 gewonnen. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für Vereine und Verbände haben.
Warum? Weil es eines der "Grundgesetze" des Fußballs angreift - dass Spieler immer nur auf Zeit an einen Verein gebunden sind.
Gericht gibt Müller Recht - Vertrag besteht weiter
Müller (36) hatte gegen die Befristung seines Vertrags in Mainz geklagt und unerwartet Recht erhalten. Folglich besteht der Kontrakt des Keepers weiter, FSV-Präsident Harald Strutz kündigte jedoch an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Müller war 2009 vom FC Barnsley aus England nach Mainz gewechselt, sein Vertrag wurde 2012 um zwei Jahre verlängert. Richterin Ruth Lippa entschied nun: "Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler ist nur nach Maßgabe des §14 TzBfG zulässig. Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags."
Mainz 05 legt Einspruch ein
Der Verein begründete die Befristung der Vertragslaufzeit unter anderem mit "Branchenüblichkeit" und will nun gegen das Urteil vorgehen.
"Natürlich werden wir Einspruch einlegen wegen der Wichtigkeit für den Profifußball. Wir vom Verein und dem DFB sind noch gelassen, weil es ein erstes Urteil einer Richterin ist gegenüber einer Vielzahl anderer Urteile in der Vergangenheit", so Strutz gegenüber der "Bild".
Externer Inhalt
Zahlen Vereine bald bis zur Rente?
Sollte das Urteil auch vor dem Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht rechtskräftig bleiben, dürften befristete Verträge, die derzeit gängige Praxis im Profifußball sind, der Vergangenheit angehören. Was dann auf die Vereine zukommt?
Mainz-Boss Strutz gibt einen Ausblick: "Das könnte man mit dem Bosman-Urteil vergleichen. In der Praxis heißt das, wird hätten keine Fluktuation mehr im Verein und müssten im Prinzip 50 Spieler bis zur Rente bezahlen."
Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Neben der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht wäre auch noch eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht möglich.