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Nach Wechselfehler des FC Bayern München

ranSicht zum abgewiesenen Einspruch des SC Freiburg: Alle Fußballfans dürfen sich freuen

  • Aktualisiert: 09.04.2022
  • 17:03 Uhr
  • ran.de / Tim Brack
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© IMAGO/Jan Huebner

Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch des SC Freiburg mit deutlichen Worten abgeschmettert. Die Verlierer sind die Schiedsrichter und der SC Freiburg - der Gewinner aber der Fußball an sich, kommentiert ran-Autor Tim Brack. 

München – Der Fußball ist um eine Regeldebatte ärmer: Das DFB-Sportgericht hat im Fall des Wechselfehlers des FC Bayern den Einspruch des SC Freiburg regelrecht abgeschmettert.

Die Münchner hatten bei ihrem 4:1-Sieg in Freiburg kurzzeitig zu zwölft auf dem Platz gestanden. Dafür treffe sie aber maximal eine "geringfügige" Schuld, befand der vorsitzende Richter Stephan Oberholz. Das Schiedsrichterteam um Christian Dingert habe dagegen ein "gravierendes Fehlverhalten" an den Tag gelegt.

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Für den Fußball ist vor allem Klarheit förderlich

Es ist gut, in welcher Eindeutigkeit das Sportgericht sein Urteil begründet. Das kann alle Fußballfans – ob sie es mit den Bayern halten oder nicht – nur freuen. Denn über Regeln lässt sich zwar vortrefflich streiten, doch diese Diskussionen können mitunter auch sehr ermüdend sein. Als Beispiel seien nur die Handelfmeter-Debatten genannt. Für den Fußball ist aber vor allem Klarheit förderlich.

Eine Spielumwertung zugunsten des SC Freiburg wäre zudem ein riesiger Eingriff gewesen, und nicht verhältnismäßig angesichts des Spielstands von 3:1 und der Dauer der bayerischen Überzahl von nur rund 20 Sekunden. Auch ein Wiederholungsspiel, wie es öfter vorgeschlagen wurde, gibt das Regelwerk nicht her. Ein solches Werkzeug sollte nur bei Phantomtoren oder ähnlichem zum Einsatz kommen.

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Die Schiedsrichter trifft die Hauptschuld

Die klare Rechtsprechung weist nun den Weg hinaus aus dem Regel-Dschungel und versperrt jeder weiteren Debatte den Weg. Es lag kein Verstoß gegen Paragraph 17 Nummer 2 vor, der sich mit einsatzberechtigten Spielern beschäftigt, urteilten die Richter.

Dies konnte den Bayern nicht angelastet werden, weswegen nur noch die Regel 3 zum Zuge kam. Darin sind die Auswechsel-Modalitäten festgelegt – und die müssen hauptverantwortlich nun mal die Unparteiischen überwachen. Die Spielfortsetzung mit zwölf Mann sei im Wesentlichen auf ein schuldhaftes Fehlverhalten der Schiedsrichter zurückzuführen, hob das DFB-Sportgericht hervor.

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Christian Streich muss reparieren

Die Referees müssen sich nun fragen, wie es bei einer so rudimentären Handlung wie einer Auswechslung zu einem solchen Fehler kommen konnte. Das sollte auf diesem Level eigentlich ausgeschlossen sein.

Zu sehr sollte man die Unparteiischen aber nicht schelten, denn der Druck, dem sie ausgesetzt sind, ist enorm. Zudem wurde – bis auf ein paar Diskussionen – kein Schaden angerichtet.

Nur der SC Freiburg hat sich sein eigentlich durch die Republik hindurch extrem positives Image ein bisschen verbeult. Durch das Urteil haben sie nun zweimal verloren, am grünen Tisch und im Ansehen. Aber nichts, was sich nicht mit einer nachdenklichen Rede von Christian Streich reparieren lassen würde.

Tim Brack

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