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Uli Hoeneß: Prozess um die Zukunft

  • Aktualisiert: 07.03.2014
  • 13:14 Uhr
  • SID
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© getty
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Am Montag beginnt der Prozess gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung. Den Gedanken an eine Haftstrafe will der Präsident des FC Bayern München noch nicht zulassen.

München - Gefängnis, Bewährungsstrafe - oder vielleicht doch ein Freispruch? Innerhalb von vier Tagen wird sich ab dem kommenden Montag die nähere Zukunft von Uli Hoeneß entscheiden. Den Gedanken an eine Inhaftierung könne er schon mit Blick auf seine Familie "nicht zulassen", hat der Präsident des FC Bayern München gesagt. Er ist überzeugt, dass er alles richtig gemacht hat, nachdem so viel falsch gelaufen war. Doch die Entscheidung darüber liegt nicht mehr in seiner Hand.

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Prozess: Wohl keine Milderungsgründe für Hoeneß

Am 10. März beginnt das Gerichtsverfahren in der Steuer-Affäre gegen Uli Hoeneß. Laut Medienberichten ist die Selbstanzeige unwirksam - damit drohte dem Bayern-Präsidenten tatsächlich eine Haftstrafe.

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Die Entscheidung, ob das irgendwie Undenkbare eintritt, wird die 5. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München II treffen - zwei Schöffen und der Vorsitzende Richter Rupert Heindl (47), ein Mann, der als harter Hund gilt. Im "Strafverfahren gegen Ulrich H. wegen Steuerhinterziehung", Aktenzeichen W5 KLs 68 Js 3284/13, wird zu klären sein: Hat Hoeneß am 17. Januar 2013 seine Steuerhinterziehung rechtzeitig sowie korrekt angezeigt, sprich: Ist seine Selbstanzeige wirksam?

Selbstanzeige im Fokus

Diese Selbstanzeige ist es, um die sich ab Montag, 9.30 Uhr, im Sitzungssaal 134 im Justizpalast nahe des Stachus in München wohl zunächst alles drehen wird. Hoeneß hat Steuern hinterzogen, das gibt er mit der Einreichung der Selbstanzeige zu. Er hat diese Anzeige abgegeben, weil er davon ausgeht und ausgehen kann, dass sie strafbefreiend wirkt. Allerdings: Die Staatsanwaltschaft hält diese Selbstanzeige für unwirksam; sie soll unvollständig sein.

Weil die Staatsanwaltschaft von Beginn an skeptisch war, hatte und hat Hoeneß nun am Hals, was er mit dieser Selbstanzeige zu verhindern suchte: Ermittlungen, eine Anklage - und jetzt auch noch diesen Prozess. Alles zudem seit einem Jahr im Lichte der Öffentlichkeit, weil jemand zum Leidwesen von Hoeneß Informationen weiter gab und der Focus die Sache publik machte. Die Bundeskanzlerin zeigte sich hinterher von Hoeneß enttäuscht. Und nicht nur sie.

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Der Fall einer Instanz

Nachdem die Affäre vor einem Jahr bekannt geworden war, zerbarst das schöne Bild von Hoeneß über Nacht. Er, die moralische Instanz, ein Steuerhinterzieher und Zocker. In einem sehr ausführlichen Interview in der "Zeit" gab er zu, Summen bewegt zu haben, "die für mich heute auch schwer zu begreifen sind", die Beträge "waren schon teilweise extrem", sagte er. Die Rede ist von Summen im dreistelligen Millionenbereich. Nur: Um sie geht es ab Montag nicht.

Es geht um ein Konto bei der Vontobel-Bank in der Schweiz. Auf diesem Konto lag Geld, "zum Zocken", wie Hoeneß sagte. Und es ist dieses Konto, dessen Erträge Hoeneß dem deutschen Fiskus vorenthielt. Es ist dieses Konto, zu dem er die Selbstanzeige erstattete. Fraglich ist unter anderem: Warum hat Hoeneß erst reagiert, als ein deutsch-schweizerisches Steuerabkommen nicht zustande gekommen war? Hat er erst reagiert, als der Stern bei der Vontobel-Bank Nachforschungen anstrengte?

Zu klären also ist: Ist die Selbstanzeige wirksam? Wenn ja, kommt Hoeneß mit einer Verurteilung durch die Öffentlichkeit davon. Sollte die Selbstanzeige unwirksam sein, wird gerechnet werden müssen: Was ist verjährt? Liegt der Steuerschaden bei 900.000 Euro, wie der Spiegel vermutete, oder bei 3,5 Millionen Euro, wie die Süddeutsche Zeitung annimmt? Eine Million Euro oder mehr bedeutet laut Bundesgerichtshof: Eine Bewährungsstrafe ist nicht mehr möglich. Also: Gefängnis.


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