Nach Vorfällen gegen RB
Watzke: BVB-Einspruch gegen DFB-Strafantrag noch offen
- Aktualisiert: 12.02.2017
- 11:52 Uhr
- SID
Borussia Dortmund hat noch keine Entscheidung getroffen, ob Widerspruch gegen den Strafantrag des Kontrollausschusses des DFB eingelegt wird.
Darmstadt - Bundesligist Borussia Dortmund hat noch keine Entscheidung getroffen, ob Widerspruch gegen den Strafantrag des Kontrollausschusses des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eingelegt wird. Sollte der BVB seine Zustimmung verweigern, folgt eine Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht.
"Es ist ein umfangreicher Strafantrag"
"Die Entscheidung reift. Aber hier geht es auch um ein bisschen Genauigkeit. Das ist ein sehr umfangreicher Strafantrag", sagte BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke bei Sky. Man werde sich am Sonntag mit dem Strafantrag "genauer befassen und rechtzeitig eine Entscheidung treffen". Watzke: "In mir wächst eh eine Tendenz, und dann wollen wir mal gucken."
Aufgrund des Eklats beim Heimspiel gegen RB Leipzig vor Wochenfrist hatte der Kontrollausschuss am Freitag die Sperre der kompletten Südtribüne im Signal Iduna Park für ein Punktspiel und 100.000 Euro Geldstrafe beantragt. Der BVB hat bis Montagmittag Zeit zur Stellungnahme.
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Strafe bezieht sich nicht auf Krawalle im Umfeld des Stadions
Die beantragte Strafe bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Krawalle im Umfeld des Stadions, bei denen zehn Personen verletzt wurden. Wegen Zuschauerausschreitungen in der Vergangenheit spielte der BVB zuletzt unter besonderer Beobachtung. Am 8. Juli 2016 war vom DFB-Sportgericht ein Teilausschluss für den Unterrang der Südtribüne auf Bewährung ausgesetzt worden.