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Europäischer Gerichtshof: Urteil im Fall Semenya erwartet

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© AFP/SID/FREDERICK FLORIN

Der Fall der Leichtathletik-Olympiasiegerin Caster Semenya (34) geht am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Ende - die Große Kammer spricht nach einem langjährigen Rechtsstreit ab 10 Uhr ein abschließendes Urteil.

"Ich hoffe, dass die Entscheidung des Gerichtshofs den Weg dafür ebnen wird, dass die Menschenrechte aller Sportlerinnen ein für alle Mal mit aller Kraft geschützt werden", hatte Semenya zuletzt bei einer Anhörung in Straßburg gesagt: "Und dass sie alle jungen Frauen dazu inspiriert, sie selbst in ihrer ganzen Vielfalt zu sein und sich zu akzeptieren."

Semenya geht seit Jahren dagegen vor, dass sie vom Leichtathletik-Weltverband World Athletics von bestimmten Rennen ausgeschlossen ist, weil sie sich weigert, medizinisch ihren Testosteronspiegel zu senken. Die Südafrikanerin hatte im Juli 2023 vor dem EGMR einen Teilerfolg gefeiert, als die Richtenden in Straßburg entschieden, dass Semenya mit einem vorangegangenen Urteil des Schweizer Bundesgerichtes diskriminiert worden sei. Das Urteil fiel allerdings mit 4:3 Stimmen knapp aus.

Semenya klagt vor dem EGMR nicht gegen World Athletics, sondern gegen die Schweiz, die von WA in dem Fall unterstützt wird. Welche Auswirkungen ein Urteil pro Semenya auf die so genannte Testosteron-Regeln hat, ist offen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS wäre aber geschwächt.

Semenya hatte vor dem in Lausanne sitzenden CAS und dem Schweizer Bundesgericht als nächste Instanz vergeblich dagegen geklagt, dass sie als intersexuelle Sportlerin ihren natürlich hohen Testosteronspiegel künstlich senken müsste, um an internationalen Rennen wie den Olympischen Spielen und bei Weltmeisterschaften teilnehmen zu können.

Semenya, die als Person mit "Abweichungen in der sexuellen Entwicklung (DSD)" eingestuft wird, hatte 2012 und 2016 Olympia-Gold über 800 Meter gewonnen, darf aber seit 2019 wegen der Testosteron-Regel nicht mehr bei internationalen Rennen über ihre Paradestrecke antreten.

Die sogenannte Testosteron-Regel in der Leichtathletik war von Anfang an umstritten, der CAS verbot den Paragrafen 2015. Zum 1. November 2018 wurde ein neues, immer wieder überarbeitetes Regelwerk eingeführt - dieses gilt seit 2023 auch nicht mehr nur für die Disziplinen von 400 m (einschließlich der Hürdenrennen) bis hin zu einer Meile.

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