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Tischtennis: DTTB-Sportgericht weist Berliner Einspruch ab
In der Tischtennis-Posse um den "Hitze-Titel" für die Frauen des TTC Weinheim hat das Sportgericht des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) ein Machtwort gesprochen. Das Gericht wies den Einspruch des entthronten Meisters ttc berlin eastside gegen die Wertung des Rückspiels im Bundesliga-Finale ab, das Ergebnis von 6:0 für Weinheim bleibt damit vorerst bestehen. Berlin kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch beim Bundesgericht des DTTB einlegen.
Die Berliner Seriensiegerinnen hatten ihren Protest wegen zu hoher Hallentemperaturen aufgeführt. Nach zwei verlorenen Auftaktspielen im Doppel setzte das Team das Rückspiel der Finalserie nicht fort, womit die zuvor mit 6:3 siegreichen Weinheimerinnen ihre erste Meisterschaft feierten. Die Temperatur in der Halle habe laut Bericht des Oberschiedsrichters bei bis zu 38,8 Grad gelegen.
Das Sportgericht erklärte in seiner Urteilsbegründung, "dass die Wettspielordnung des DTTB keine feste Obergrenze für Hallentemperaturen vorsieht und dass die Bedingungen für beide Mannschaften gleich gewesen seien", hieß es in einer Mitteilung des Verbandes: "Ein Mangel an der Austragungsstätte im Sinne der relevanten Regelwerke habe nicht vorgelegen."
Der ursprüngliche Protest der Berlinerinnen war vom DTTB aus formalen Gründen abgelehnt worden. In der Bundesliga-Wettspielordnung sind im Gegensatz zu Untergrenzen keine Höchsttemperaturen für die Austragung von Spielen festgeschrieben.