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Freispruch für Dopingsünder Schumacher

  • Aktualisiert: 29.10.2013
  • 14:50 Uhr
  • SID
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© SID-AFPFABRICE COFFRINI
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Freispruch für Radprofi Stefan Schumacher: Der geständige Dopingsünder hat den Betrugsprozess vor dem Landgericht Stuttgart gewonnen und entgeht so einem unrühmlichen Eintrag in die Geschichtsbücher.

Stuttgart - Im Zweifel für den Angeklagten: Der Radprofi und geständige Dopingsünder Stefan Schumacher hat den Betrugsprozess vor dem Landgericht Stuttgart nach 202 Tagen und 19 Verhandlungsterminen gewonnen. Mit dem Freispruch durch die 16. Große Strafkammer bleibt es dem 32-Jährigen erspart, als erster gedopter Sportler in die Geschichte einzugehen, der von einem deutschen Strafgericht verurteilt wurde. Die Kammer urteilte, Schumacher habe seinen ehemaligen Teamchef Hans-Michael Holczer nicht zweifelsfrei betrogen und folgte damit den Antrag der Verteidigung - ein klassisches "In dubio pro reo".

"Die Strafkammer ist letztendlich nicht davon überzeugt, dass sie ausschließen kann, dass die Situation sich so zugetragen hat wie vom Angeklagten Schumacher geschildert", sagte Richter Martin Friedrich. "Die Aussagen des Zeugen Holczer reichen nicht, um die Schuld des Angeklagten zu beweisen." Schumacher reagierte erleichtert: "Ich bin dankbar, dass das Gericht ein faires Urteil gefällt hat", sagte er.

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Im Zweifel für den Angeklagten

Auch "subjektiv ist die Angabe des Angeklagten Schumacher nicht zu widerlegen, dass der Zeuge Holczer von dessen Doping gewusst" habe, meinte Friedrich weiter, betonte aber: "Das bedeutet nicht, dass die Aussage des Zeugen Holczer falsch wäre. Aber auf der Anklagebank sitzt Herr Schumacher. Es gilt der Zweifelsgrundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten."

Die Staatsanwaltschaft hatte Schumacher vorgeworfen, im ehemaligen Gerolsteiner-Rennstall Teamchef Holczer hintergangen und sich als nachweislich gedopter Athlet bei drei Gehaltszahlungen im Jahr 2008 einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" (rund 100.000 Euro) erschlichen zu haben. Schumacher war damals während der Tour de France positiv auf die Epo-Nachfolger Cera getestet worden.

Hintermänner kommen ungeschoren davon

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Stefan Schumacher 2008 in Peking
News

Betrugs-Prozess: Teilerfolg für Schumacher

Radprofi Stefan Schumacher hat nach den Rückschlägen der vergangenen Wochen einen Teilerfolg im Betrugsprozess vor dem Stuttgarter Landgericht verbucht.

  • 22.08.2013
  • 05:01 Uhr

Schumacher hatte bei einer Verurteilung eine Geldstrafe von 16.800 Euro gedroht. Dazu hätte er die Kosten des Prozesses tragen müssen, die jetzt der Staat übernimmt. Mit Abschluss der Verhandlung und dem Freispruch steht nun aber der Vorwurf im Raum, warum die Justiz bislang nicht gegen die wohl vorhandenen Hintermänner ermittelt hat. Staatsanwalt Peter Holzwarth, der eine Revision offen ließ, meinte jedoch auch nach dem Urteil, es gebe keinen neuen Ansatz.

Dazu passt, dass die Staatsanwaltschaft nach SID-Informationen eine Strafanzeige des Doping-Jägers Werner Franke gegen die am Prozess beteiligten Gerolsteiner-Ärzte wegen Beihilfe zur Körperverletzung und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz nicht weiter verfolgen wird. Sie hat die Ermittlungen eingestellt.

Vom Präzedenzfall Stefan Schumacher - erstmals entschied ein Strafgericht, ob ein deutscher Sportler mit seinen verbotenen Praktiken im Sinne des Paragrafen 263 StGB betrogen hat - hatten sich Sport und Politik eine Antwort auf die Frage versprochen: Was taugt das deutsche Strafgesetz im Anti-Doping-Kampf? Über die Eignung des Paragrafen im Sport bestand bis dato Uneinigkeit. Übertragung auf andere Sportarten, Schadensbemessung - alles schwierig.

"Dieses Jahr war eine große Belastung, ich bin keine Maschine"

Die Anti-Doping-Gesetzgebung, so wie sie hier gedacht werde, sei schlicht falsch, sagte Anti-Doping-Kämpfer Werner Franke dem SID: "In den Fällen von DDR-Ärzten hat das Gericht auf Beihilfe zur Körperverletzung erkannt. Wenn das heute so gelten würde, bräuchten wir kein Anti-Doping-Gesetz. Aber das wird nicht mehr gemacht - aus politischem Opportunismus. Man will einfach nicht an die Mediziner heran." Der Pharmakologe Fritz Sörgel betonte, das Urteil bedeute für den Anti-Doping-Kampf "gar nichts". Es sei "nicht weiter" gewesen als eine Auseinandersetzung zwischen Holczer und Schumacher. "Man sieht nur, dass es im Kampf gegen Doping schwierig ist, auf Betrug zu plädieren", sagte Sörgel.

Schumacher wirkt auch ohne Schuldspruch wie ein Verlierer. Der 32-Jährige aus Nürtingen steht bislang ohne Vertrag für die neue Saison da, die Gerichtsverhandlung habe einen Anteil daran. "Dieses Jahr war eine große Belastung, ich bin keine Maschine", sagte er.

Für den selbst ernannten Anti-Doping-Kämpfer Holczer, der im Prozess mehrfach als Zeuge ausgesagt hatte, ist der Freispruch ein Rückschlag. Wer glaubt noch ernsthaft, dass Holczer von Doping in seinem Team nichts gewusst hat? Auch das Gericht äußerte leise Zweifel. "Wenn er ein leidenschaftlicher Anti-Doping-Kämpfer ist", so der Wortlaut, "überrascht es, wenn er erst Mitte 2008 von Cera erfahren haben will."


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