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Kein Handlungsbedarf nach Schumacher-Urteil

  • Aktualisiert: 29.10.2013
  • 17:08 Uhr
  • SID
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© SID-AFPFABRICE COFFRINI

Das Bundesinnenministerium (BMI) sieht nach dem Freispruch für Stefan Schumacher vom Vorwurf des Sportbetrugs keine unmittelbare Notwendigkeit für Gesetzesänderungen.

Berlin (SID) - Das Bundesinnenministerium (BMI) sieht nach dem Freispruch für den ehemaligen Radprofi Stefan Schumacher vom Vorwurf des Sportbetrugs keine unmittelbare Notwendigkeit für Gesetzesänderungen. "Das Urteil bestätigt vielmehr, dass bereits nach geltendem Strafrecht gerade im Profisport Dopingbetrug zu Lasten gutgläubiger Sponsoren grundsätzlich strafbar ist", sagte ein BMI-Sprecher auf SID-Anfrage.

Der Sprecher verwies zudem auf einen vom BMI initiierten Runden Tisch von Strafrechtsexperten zum Thema Anti-Doping-Gesetz im September. Diese hatten in ihren Stellungnahmen gegensätzliche Sichtweisen geäußert. "Das BMI wird die Einlassungen der Experten sorgfältig auswerten und dann in Abstimmung mit dem Bundesjustiz- und dem Bundesgesundheitsministerium eine Entscheidung treffen", hieß es am Dienstagnachmittag weiter.

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