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Schumacher-Prozess in entscheidender Phase

  • Aktualisiert: 04.10.2013
  • 11:30 Uhr
  • SID
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© SID-AFPFABRICE COFFRINI

Der Betrugsprozess gegen den deutschen Radprofi Stefan Schumacher geht nach einem halben Jahr in die entscheidende Phase. Da keine weiteren Zeugenvernehmungen und Beweisanträge der beteiligten Parteien erwartet werden, wird die Beweisaufnahme vor der 16. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts aller Voraussicht nach am nächsten Verhandlungstag (22. Oktober) abgeschlossen.

Stuttgart - Der Betrugsprozess gegen den deutschen Radprofi Stefan Schumacher geht nach einem halben Jahr in die entscheidende Phase. Da keine weiteren Zeugenvernehmungen und Beweisanträge der beteiligten Parteien erwartet werden, wird die Beweisaufnahme vor der 16. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts aller Voraussicht nach am nächsten Verhandlungstag (22. Oktober) abgeschlossen. Das war das Ergebnis des 17. Verhandlungstages am Freitag.

Für den 22. Oktober wird auch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft erwartet. Dass die Anwälte Schumachers am gleichen Tag darauf erwidern, gilt als unwahrscheinlich. Voraussichtlich wird die Verteidigung ihr Plädoyer am 29. Oktober halten, dem bislang als letzter Verhandlungstag angesetzten Termin. Für das Urteil in dem Prozess, der sich im Grundsatz um die Frage dreht, ob es im ehemaligen Gerolsteiner-Rennstall von Ex-Teamchef Hans-Michael Holczer systematisches Doping gegeben hat oder nicht, müsste dann ein weiterer Termin festgelegt werden.

Bei der nur 25 Minuten dauernden Verhandlung am Freitagvormittag wurde lediglich ein Brief des früheren Teamarztes Ernst J. aus dem Jahr 2005 verlesen, in dem es um das Thema Doping ging. Da J. in seinem Brief an die Profis aber nur allgemeine Angaben zu verschärften Dopingtests für das folgende Jahr machte, konnte daraus kein eindeutiger Beweis für systematisches Doping bei Gerolsteiner abgeleitet werden.

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