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Leonhardt zieht Einspruch zurück - Verhandlung vor dem Sportgericht entfällt

  • Aktualisiert: 03.09.2018
  • 11:04 Uhr
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© firo Sportphotofiro SportphotoSIDfiro SportphotoRalf Ibing

Helge Leonhardt, Präsident von Erzgebirge Aue, hat seinen Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 17. Juli 2018 zurückgezogen.

Frankfurt/Main - Helge Leonhardt, Präsident des Zweitligisten Erzgebirge Aue, hat seinen Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 17. Juli 2018 zurückgezogen. Damit entfällt die für Montag (14.00 Uhr) in Frankfurt/Main angesetzte mündliche Verhandlung. Da das Urteil rechtskräftig ist, muss Leonhardt eine Geldstrafe von 2000 Euro bezahlen.

Leonhardt hatte am 13. Mai nach Aues 0:1-Niederlage am letzten Zweitliga-Spieltag der Vorsaison bei Darmstadt 98 das Schiedsrichterteam um Referee Sören Storks mit Spielmanipulation in Verbindung gebracht. Durch die Niederlage verpasste die Elf aus dem Erzgebirge den vorzeitigen Klassenerhalt und musste den Gang in die Relegation antreten, wo die Rettung gegen den Drittligisten Karlsruher SC gelang.

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