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Unanfechtbare Tatsachentscheidung: DFB weist Aue-Einspruch ab

  • Aktualisiert: 16.05.2018
  • 12:29 Uhr
  • SID
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Einspruch von Erzgebirge Aue gegen die Wertung des Spiels gegen Darmstadt abgewiesen.

Frankfurt/Main - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Zweitligisten Erzgebirge Aue gegen die Wertung des Spiels am vergangenen Sonntag bei Darmstadt 98 (0:1) wie erwartet abgewiesen. Aue hatte den Einspruch mit "drei eklatanten Fehlentscheidungen durch das Schiedsrichterteam unter der Leitung von Sören Storks" begründet und zumindest den Verdacht einer Spielmanipulation angedeutet. 

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Einspruch Aue
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"Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind als unanfechtbare Tatsachenentscheidungen zu werten. Zudem ist der Verdacht einer vorsätzlichen Spielmanipulation aus der Luft gegriffen und nicht ansatzweise nachgewiesen", sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz. 

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Keine Auffälligkeiten auf Wett-Manipulation

Der DFB erklärte, dass der vom Verband beauftragte unabhängige Dienstleister Sportradar nach Analyse des nationalen und internationalen Marktes keine Auffälligkeiten bei Wetten auf die Zweitligapartie festgestellt hatte. Der Auer Stadtrat Tobias Andrä hatte bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt Strafanzeige gegen Storks gestellt.

Storks erkannte in Darmstadt ein reguläres Tor zur 1:0-Führung Aues nicht an. Zudem gab es weitere strittige Entscheidungen gegen die Sachsen, die bei einem Unentschieden gerettet gewesen wären. Als Drittletzter muss Aue nun in der Relegation gegen den Drittliga-Dritten Karlsruhe SC am 18. und 22. Mai (jeweils um 18.15 Uhr) um den Klassenerhalt zittern.

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