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Dreieinhalb Jahre Haft! Hoeneß geht in Revision

  • Aktualisiert: 13.03.2014
  • 22:44 Uhr
  • SID
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© Getty
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Für Uli Hoeneß ist es der "worst case": Das Landgericht München verurteilt den Präsidenten des FC Bayern zu dreieinhalb Jahren Haft. Vorerst bleibt dem 62-Jährigen das Gefängnis jedoch erspart.

München - Das einst Unvorstellbare wird Wirklichkeit. Bayern Münchens Präsident Uli Hoeneß ist am Donnerstag im Steuerprozess vor der 5. Strafkammer des Landgerichts München II für schuldig befunden worden - das Urteil: drei Jahre und sechs Monate Haft. Hoeneß hatte in sieben Fällen insgesamt 27,2 Millionen Euro Steuern hinterzogen.

Das Urteil ist wahrscheinlich noch nicht das letzte Wort: Hoeneß muss nicht sofort ins Gefängnis, sondern erst, wenn es ein rechtsgültiges Urteil gibt. Der 62-Jährige wird Revision einlegen. Ihm wird das Urteil nun in Schriftform zugestellt. Danach hat er vier Wochen Zeit, die Revision zu begründen.

Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte am vierten und letzten Verhandlungstag in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung des Präsidenten und Aufsichtsratsvorsitzenden der Bayern beantragte dagegen die Einstellung des Verfahrens - oder eine Bewährungsstrafe für den Fall, dass das Gericht die Selbstanzeige von Hoeneß wegen Steuerhinterziehung aufgrund "formaler Fehler" als unwirksam ansieht. Hoeneß hatte sich am 17. Januar 2013 beim Finanzamt Rosenheim angezeigt.

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Selbstanzeige: Feigen räumt "formale Mängel" ein

In den abschließenden Plädoyers ging es am Donnerstagvormittag um die Wirksamkeit der Selbstanzeige. Selbst Verteidiger Hanns Feigen räumte "formale Mängel" ein, er gestand zu, dass es eine "knappe Verfehlung" bei der Erstellung und damit auch "bei der Wirkung" gegeben habe. "Die Situation war hektisch", erklärte er, "man hätte die Anzeige vollständig machen können."

Von der Staatsanwaltschaft waren Hoeneß zunächst nur die Hinterziehung von 3,545 Millionen Euro Steuern sowie die unrechtmäßige Einreichung von Verlustvorträgen in Höhe von 5,5 Millionen Euro vorgeworfen worden. Die nunmehr geschätzte Summe der hinterzogenen Steuern beläuft sich nach Übereinstimmung aller Prozessbeteiligten allerdings auf 27,2 Millionen Euro. Diese müsste Hoeneß in jedem Fall noch nachzahlen, womit sich seine Zahlungen an die Staatskasse inklusive Verzugszinsen und Sonstigem auf rund 48 bis 50 Millionen Euro erhöhen würden. Eine Abschlagszahlung von zehn Millionen Euro hatte er bereits am Tag seiner Selbstanzeige geleistet.

Hoeneß' Anwalt Feigen betonte in seinem 50-minütigen Plädoyer, die Motive für die Steuerhinterziehung durch seinen Mandanten seien "unerheblich", vielmehr gehe es "nur um die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit". Darüber hinaus, betonte er, hätten alle Beträge, die in den Tagen des Prozesses zur Sprache gekommen seien, schon aus den ursprünglichen Unterlagen herausgelesen werden können. Insofern könne nicht die Rede davon sein, dass Hoeneß die Weitergabe von Informationen verschleppt habe.

Hoeneß habe mit "grobem Eigennutz" gehandelt

Während Staatsanwalt Achim von Engel die Selbstanzeige als "schnell zusammengebastelt" sowie als "Schnellschuss" bezeichnete, der nur unter dem Druck einer drohenden Veröffentlichung durch das Magazin Stern entstanden sei, behauptete Hoeneß' Anwalt: Es habe überhaupt keine Rolle zu spielen, dass es Stern-Recherchen gegeben habe. Die Tat sei nicht entdeckt gewesen, "nur wenn der Täter entdeckt wird, kann die Tat erkannt sein".

Von Engel wollte sich mit diesem Punkt auch nicht zu lange aufhalten und hielt Hoeneß vor, neben der nicht korrekt abgegebenen Selbstanzeige diese auch nicht wie vereinbart umgehend mit weiteren Unterlagen ergänzt zu haben. Erst am 5. März 2014 hätten Daten vorgelegen, welche die Angaben aus der Selbstanzeige "real" machten. Bislang seien Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft "nach wie vor auf Schätzungen angewiesen".

Von Engel warf Hoeneß, der die Ausführungen des Staatsanwalts mit zusammengepressten Lippen verfolgte, in vier von sieben Punkten der Anklage einen "besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung" vor. Hoeneß habe, so von Engel weiter, mit "grobem Eigennutz" gehandelt, als er die Steuern hinterzogen habe, er habe in der Tat eine "kriminelle Energie" offenbart. Besonders wichtige Gründe für eine Minderung der Bestrafung sah er nicht.

+++ Der Hoeneß-Prozess im Tagesticker zum Nachlesen +++


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