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Fußball

DFB und Osnabrügge in "Bandenwerbung-Affäre" freigesprochen: Verband winken Millionen

  • Aktualisiert: 04.02.2026
  • 15:13 Uhr
  • SID

Der DFB und der ehemalige Schatzmeister Stephan Osnabrügge werden in der "Bandenwerbung-Affäre" freigesprochen.

Freispruch erster Klasse für Stephan Osnabrügge und den DFB, Rückenwind im Kampf um die Millionen: Der frühere Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) geht wie der Verband unbeschadet aus dem Prozess um die sogenannte "Bandenwerbung-Affäre" hervor. Die 2. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt/Main sah es als erwiesen an, dass sich Osnabrügge und der DFB nicht der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben.

"Dieser Freispruch ist eindeutig, klar - und ohne jede Einschränkung. Er erfolgt aus voller Überzeugung", begründete die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler ihr Urteil: "Stephan Osnabrügge ist zum Spielball wischen DFB und den Finanzbehörden geworden." Laut Distler gebe es "keine Anhaltspunkte" für ein Fehlverhalten Osnabrügges oder anderer DFB-Verantwortlichen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Mit Blick auf den DFB sagte Distler, dass "frühere Verfehlungen" keine "dauerhafte Vorverurteilungen" rechtfertigen. Es müsse wieder einen "normalen Umgang" zwischen dem Verband, der Staatsanwaltschaft und den Finanzbehörden geben.

Zuvor hatte neben der Verteidigung auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragt. Das Prozess hatte Ende Oktober begonnen. Der DFB wurde wie schon beim "Sommermärchen"-Prozess um die dubiosen Geldflüsse rund um die WM 2006 als "Nebenbeteiligter" geführt.

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DFB darf auf dicke Steuerrückzahlung hoffen

Es ging um den Vorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von 3,5 Millionen Euro - was für den Verband mit Blick auf die mögliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 von großer Bedeutung war. Das Finanzamt hat bereits vor drei Jahren die Aberkennung verfügt, der DFB legte dagegen Einspruch ein. Das Urteil vom Mittwoch könnte großen Einfluss auf den weiteren Verlauf haben. Der Verband darf auf die Rückzahlung von 30 Millionen Euro hoffen.

DFB-Anwalt Jan Olaf Leisner sprach von einem "nachhaltigen Schaden", den der Verband durch die Ermittlungen erlitten habe: "Der DFB wurde diskreditiert. Es gab aber kein Fehlverhalten des DFB, das Fehlverhalten lag auf der Seite der Staatsanwaltschaft."

Auch Osnabrügge wurde deutlich. "Es ist jetzt nicht alles gut. Das ist kein Spiel. Das hätte alles nicht passieren dürfen", sagte der Jurist. Osnabrügge war zu Unrecht vorgeworfen worden, dass der DFB Einnahmen aus der Bandenwerbung bei Heim-Länderspielen der Nationalmannschaft nicht oder zumindest nicht korrekt versteuert habe.

Während der Verhandlung waren unter anderem die früheren DFB-Größen Reinhard Grindel (Ex-Präsident), Rainer Koch (Ex-Interimspräsident) und Friedrich Curtius (Ex-Generalsekretär) als Zeugen erschienen. Alle drei gehörten bei der Eröffnung des Verfahrens im Herbst 2020 zu den Beschuldigten, erreichten aber (zum Teil gegen Geldauflagen) eine Einstellung des Verfahrens.

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