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entscheidung am 16. Juli

Hannover 96: Martin Kind im Rechtsstreit offenbar vor Niederlage - Endgültiges Aus rückt wohl näher

  • Veröffentlicht: 04.06.2024
  • 15:20 Uhr
  • ran.de

Möglicherweise war die Absetzung von Martin Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 doch rechtens. Die Entscheidung im Rechtsstreit könnte auch Folgen für die 50+1-Regel haben.

Im Rechtsstreit um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 zeichnet sich offenbar eine Tendenz ab.

Nach der rund 90-minütigen Verhandlung in Karlsruhe teilte der zweite Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) zwar mit, dass die endgültige Entscheidung erst am 16. Juli gefällt wird.

Doch der Vorsitzende Richter deutete an, dass er die Nichtigkeit der Abberufung Kinds als Geschäftsführer des Zweitligisten anzweifle.

Das Landgericht Hannover hatte Kinds Absetzung durch den Verein vor zwei Jahren für nichtig erklärt, auch das Oberlandesgericht Celle wies eine Berufung dagegen sechs Monate später zurück.

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Der Vorstand des Stammvereins hatte Kind als Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des Profifußball-Bereichs abgesetzt.

Dabei berief er sich auf die im deutschen Fußball geltende 50+1-Regel. Diese soll sicherstellen, dass der Mutterverein immer ein Weisungsrecht und die Stimmenmehrheit behält, wenn der Profibereich in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert wird.

Kind wollte diese Absetzung nicht hinnehmen und ging dagegen juristisch vor.

Dass die Lage zwischen den beiden mittlerweile verfeindeten Seiten so verzwickt ist, liegt an dem 2019 geschlossenen Vertrag zwischen Stammverein und Profiabteilung.

Darin wurde de facto festgelegt, dass keine der beiden Seiten wichtige Entscheidungen treffen kann ohne das Okay der jeweils anderen Seite. Der Verein hat diesen Vertrag aber selbst unterschrieben.

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Entscheidung pro Kind hätte Folgen für 50+1

Sollte also Kind vom BGH Recht bekommen, hätte das auch unmittelbar Auswirkungen auf die 50+1-Regel im deutschen Fußball.

Denn das würde bedeuten, dass der in Hannover geschlossene Vertrag höher zu bewerten ist als die 50+1-Regel.

Auch Kind aber deutete an, dass Karlsruhe gegen ihn entscheiden könnte. "Eine Tendenz ist sicher zu erkennen, aber wir müssen das Urteil abwarten. Es wäre fahrlässig, jetzt schon etwas zu interpretieren", wird er von der "Bild"-Zeitung zitiert.

Die Vereinsseite indes geht mit einem guten Gefühl aus der Verhandlung. "Wir fühlen uns durchaus bestätigt, dass der Vorstand 2022 im Juli rechtmäßig gehandelt hat", sagte Aufsichtsratschef Ralf Nestler.

Die endgültige Entscheidung aber fällt eben erst am 16. Juli.

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