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Hoeneß: Haftantritt wahrscheinlich erst in einigen Wochen

  • Aktualisiert: 14.03.2014
  • 11:16 Uhr
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Uli Hoeneß muss nach dem Verzicht auf eine Revision nicht sofort ins Gefängnis. Zunächst hat die Staatsanwaltschaft noch die Möglichkeit in Revision zu gehen. Ist dies nicht der Fall, bekommt Hoeneß Post mit dem Datum des Haftantritts. Doch wie lange muss der ehemalige Präsident des FC Bayern wirklich einsitzen? 

München - Uli Hoeneß muss nach dem Verzicht auf Revision nicht sofort ins Gefängnis. Voraussichtlich noch einige Wochen bis zum Haftantritt vergehen.

Dies erklärte Justizpressesprecherin Andrea Titz auf SID-Anfrage. Erst wenn Hoeneß eine Ladung zum Strafantritt zugestellt wird, muss er seine Haftstrafe antreten. Da Hoeneß zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde, wird er diese in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech verbüßen müssen.

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Staatsanwaltschaft kann in Revision gehen

Nach der Erklärung von Hoeneß, dass er seine Haftstrafe antreten werde, ist noch abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft bis kommenden Donnerstag Revision einlegt. Ist dies nicht der Fall, wird das Urteil rechtskräftig und die schriftliche Urteilsbegründung der Staatsanwaltschaft zugestellt. Im Anschluss wird dann der Strafvollzug eingeleitet, Hoeneß wird die Ladung zum Strafantritt mit einem genauen Termin zugestellt.

Wie lange Hoeneß tatsächlich im Gefängnis bleiben muss, ist nach Angaben von Titz "reine Spekulation".

Möglich wäre, dass Hoeneß nach etwa sechs Monaten zum Freigänger wird, falls er, was der Idealfall wäre, nach etwa 21 Monaten vorzeitig und auf Bewährung entlassen werden sollte. "An diesem Punkt aber sind wir noch lange nicht", sagte Titz.


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