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Borussia Dortmund: Karim Adeyemi wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt - Nagelsmann äußert sich
- Aktualisiert: 16.11.2025
- 16:47 Uhr
- ran.de
Borussia Dortmunds Star Karim Adeyemi wurde laut "Bild" wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Der DFB soll sich bereits mit dem Stürmer befasst haben.
Der deutsche Nationalspieler Karim Adeyemi hat Ärger mit der Justiz.
Wie die "Bild" berichtet, wurde der Star von Borussia Dortmund wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe in Höhe von 450.000 Euro verurteilt (60 Tagessätze zu je 7.500 Euro)
Dem Bericht nach fand die Polizei bei Adeyemi einen Schlagring und ein Elektroimpulsgerät (Taser). Gemäß dem deutschen Waffengesetz sind aber Erwerb, Besitz und Führen dieser beiden Gegenstände strafbar.
Auf der abschließenden Pressekonferenz vor dem WM-Qualifikationsspiel gegen die Slowakei (Montag ab 20:45 Uhr im Liveticker) äußerte sich Bundestrainer Julian Nagelsmann nur knapp und bat darum, den Fokus auf dem Spiel zu belassen.
"Rudi (Völler) und ich haben mit ihm gesprochen. Aber das ist eine Thematik, die sehr viel Raum und Zeit einnimmt. Wir haben morgen ein wichtiges Spiel. Deshalb werden wir uns nach dem Spiel mit der Thematik befassen", sagte Nagelsmann am Sonntag.
Staatsanwaltschaft bestätigt Strafbefehl - Karim Adeyemi kommt um Vorstrafe herum
Verstöße wie die von Adeyemi können sogar mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Bei der Verwendung eines Schlagringes sind sogar Haftstrafen von bis zu zehn Jahren möglich.
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Im Fall von Adeyemi beließ es die Staatsanwaltschaft Hagen nun aber bei einem Strafbefehl in Höhe von 450.000 Euro, die nun in die Staatskasse fließen. Adeyemi gilt trotz eines Eintrages ins Bundeszentralregister weiterhin als nicht vorbestraft. Dies wäre erst ab einer Bestrafung in Höhe von 90 Tagessätzen so gewesen.
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Auf Anfrage der "Bild" bestätigte Oberstaatsanwalt Michael Burggräf den Strafbefehl gegen BVB-Star Adeyemi. "Dieser wurde durch das Amtsgericht in Wetter erlassen und ist am 30.10.2025 rechtskräftig geworden", wird Burggräf zitiert.