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FC Bayern München: Highlight-Rechte im DFB-Pokal sorgen offenbar für Streit mit Verband

  • Aktualisiert: 19.12.2025
  • 11:40 Uhr
  • Julian Erbs

Zwischen dem FC Bayern und dem DFB ist es in der vergangenen Zeit offenbar mehrfach zu Spannungen über die Veröffentlichung von Highlight-Clips gekommen.

Im Februar werden Fans vergeblich versuchen, die Höhepunkte der Viertelfinalspiele im DFB-Pokal bereits ab Mitternacht auf dem YouTube-Kanal des Verbandes abzurufen.

Hintergrund ist ein Streit um die TV-Rechte im Zusammenhang mit der Begegnung zwischen dem FC Bayern und RB Leipzig am 11. Februar, die live in der "ARD" und bei "Sky" übertragen wird.

Der Deutsche Fußball-Bund rückt laut "Bild" von seiner bisherigen Veröffentlichungspraxis ab. Die Zusammenfassungen der über zwei Wochen angesetzten Viertelfinalpartien am 3., 4., 10. und 11. Februar stehen demnach auf YouTube erst mit Verzögerung zur Verfügung.

Die Clips sollen jeweils 24 beziehungsweise 48 Stunden später ab Freitag um 0:00 Uhr veröffentlicht werden und erscheinen damit zeitgleich mit den Highlight-Videos auf den Kanälen der beteiligten Klubs.

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DFB rückt wohl von ursprünglicher Veröffentlichungsstrategie ab

Bislang verfolgte der DFB bei der Verwertung der Pokalspiele eine klare Veröffentlichungsstrategie. Direkt nach dem Abpfiff stellt der Verband zu jeder Partie einen 30 Sekunden langen Clip bereit.

Ergänzend werden am jeweiligen Spieltag ab Mitternacht ausführliche Zusammenfassungen mit einer Länge von bis zu sechs Minuten.

Ziel war es dabei offenbar, den DFB-Pokal und die beteiligten Sponsoren über die linearen und digitalen Übertragungen der Medienpartner hinaus sichtbar zu machen. Die Liveübertragungen liegen bei "ARD", "ZDF" und "Sky", während Zusammenfassungen auch über "DAZN" und "Sport1" ausgestrahlt werden.

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Für die Vereine gelten bei der eigenständigen Nutzung der Spielbilder feste zeitliche Vorgaben. Im Rahmen der individuellen Nachverwertung dürfen sie Highlight-Videos mit einer Länge von bis zu fünf Minuten pro Partie veröffentlichen.

Bei unter der Woche ausgetragenen Pokalspielen ist dies frühestens ab Freitag um 0:00 Uhr zulässig, bei Begegnungen am Wochenende erst ab Montag um 0:00 Uhr über die vereinseigenen Kanäle wie Klub-TV oder Social Media.

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Highlight-Rechte: Ausnahmen bei Re-Lives und In-Match-Clips

Eine frühere Veröffentlichung durch die Vereine ist aus Sicht des DFB nur in eng begrenzten Fällen zulässig, heißt es in dem Bericht weiter. Dazu zählen zeitnahe Re-Live-Angebote unmittelbar nach dem Schlusspfiff, die ausschließlich hinter einer Bezahlschranke abrufbar sind, um die Interessen der Rechteinhaber zu schützen.

Darüber hinaus bestehe eine weitere Ausnahme für kurze Sequenzen aus dem laufenden Spiel. Diese sogenannten In-Match-Clips dürfen von den Klubs nur dann genutzt werden, wenn sie ihnen vom jeweils übertragenden Sender bereitgestellt werden.

In der laufenden Saison veröffentlichen die Bayern ihre Highlight-Clips jedoch bereits ohne Zustimmung des DFB und damit zeitgleich mit dem Verband.

Der Verband hat den Klub laut "Bild" vor einigen Wochen schriftlich darauf hingewiesen, die geltenden Vorgaben einzuhalten. In die Bewertung dieses Falls fließt demnach auch ein, dass der FC Bayern aufgrund seiner Reichweite über die mit Abstand größte Anhängerschaft in den sozialen Netzwerken verfügt.

FC Bayern bezieht sich wohl auf Equal-Rights-Prinzip

Der Rekordpokalsieger mit insgesamt 20 Titeln zeigte sich dem Bericht zufolge davon unbeeindruckt und würde sich offenbar auf das sogenannte Equal-Rights-Prinzip, also das Gleichheitsprinzip, berufen. Zur Begründung soll der Klub darauf verwiesen haben, dass die Vereine die ursprünglichen Rechteinhaber der vom DFB zentral vermarkteten Übertragungsrechte am DFB-Pokal seien.

Entsprechend veröffentlichte der FC Bayern zuletzt auch die Höhepunkte des Achtelfinalspiels gegen Union Berlin beim 3:2 früher als vom Verband vorgesehen.

Zu dem laufenden Streit über die Rechteverwertung wollte sich der FC Bayern auf Anfrage der "Sport Bild" nicht äußern. Dieser dürfte jedoch durch das Entgegenkommen des DFB vorerst beigelegt sein.

In der Bundesliga ist das Equal-Rights-Prinzip ohnehin etabliert. Dort stellen die Deutsche Fußball Liga über "bundesliga.de" und die App sowie die Vereine die frei verfügbaren Clips zeitgleich ab Montag um 0 Uhr online.

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