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FC Bayern München: DFB-Sportgericht verhängt Geldstrafe nach kontrovers diskutierten Fan-Bannern
- Aktualisiert: 09.07.2025
- 10:02 Uhr
- ran.de
Der FC Bayern München muss blechen. Wie das DFB-Sportgericht mitteilt, wird der Rekordmeister aufgrund eines kritischen Schriftbands gegen die Polizei mit einer Strafe von 20.000 Euro belegt.
Der FC Bayern München wurde vom Sportgericht des DFB mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Dies bestätigte der Deutsche Fußball-Bund offiziell in einem Schreiben. Grund dafür sei ein "unsportliches Verhalten ihrer Anhänger durch Zeigen eines Banners".
Die Strafe basiert auf einem Vorkommnis im Rahmen der Bundesliga-Partie Bayern München - Mainz 05 vom 26. April. Rund einen Monat, nachdem Lorenz A., ein dunkelhäutiger 21 Jahre alter Mann, bei einem Polizeieinsatz in Oldenburg durch Schüsse ums Leben gekommen war, übten die Anhänger Kritik am Umgang mit dem Fall.
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Dies taten sie mit einem Transparent, auf dem folgender Wortlaut zu lesen war: "Rassistische Mörder ermitteln gegen rassistische Mörder?! Gerechtigkeit für Lorenz! ACAB"
Das Wichtigste in Kürze
Lorenz A. mit fünf Schüssen getötet: Kritik an internen Ermittlungen
Lorenz A. hatte sich eine Auseinandersetzung mit Türstehern in einer Diskothek geliefert, in der Folge wurde er von einem Polizisten mit fünf Schüssen getötet. Darauf entbrannte die Frage, ob der Einsatz der Schusswaffe überhaupt verhältnismäßig war.
Mit ihrem Banner nahmen die Anhänger aber auch Bezug auf die Tatsache, dass die benachbarte Polizei aus Delmenhorst die internen Ermittlungen übernahm. Dies ist in solchen Fällen üblich, wird jedoch in der Öffentlichkeit kritisch gesehen.
Externer Inhalt
FC Bayern setzt sich zur Wehr: "Fördernder Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs"
Der Kontrollausschuss beantragte nach der Banner-Aktion eine Geldstrafe von 20.000 Euro. Der FC Bayern habe diesem Antrag nicht zugestimmt und vorgetragen, "dass durch den Text des Banners der Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB nicht erfüllt sei, da es sich um ein Werturteil handele, das sich nicht gegen einen identifizierbaren Personenkreis richte", heißt es im Schreiben.
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"Die mit dem Banner zum Ausdruck gebrachte Kritik an rassistisch motivierter Polizeigewalt und dessen teils unzureichender Sanktionierung aufgrund mangelnder Kontrollmechanismen - hier unter Bezugnahme auf den durch Polizeischüsse in Oldenburg getöteten Lorenz A. - sei legitim. Hierdurch werde ein fördernder Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs in Bezug auf die Bekämpfung von Rassismus und deren Prävention geleistet", werden die Bayern zudem zitiert.
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Sportgericht bleibt hart: Banner geht "über das hinnehmbare Maß hinaus"
Wenngleich das Sportgericht die Beweggründe als "nachvollziehbar" ansah und das Banner "erkennbar dem - auch im Sport - übergeordneten Ziel diene, vereint gegen Rassismus vorzugehen", gehe die Präsentation "über das noch zulässige und hinnehmbare Maß hinaus" und sei "ein unsportliches Verhalten".
Die Aufschrift stelle eine "herabwürdigende Äußerung gegenüber der Polizei, einem wichtigen Partner der Verbände und Vereine" dar.
Die Polizei werde durch die Aktion im Fall von Lorenz A. "generalisierend kategorisch als rassistisch bezeichnet und als Bastarde betitelt. Diese verallgemeinernd öffentlich gemachte - und durch Fernsehen und Internet noch verstärkte - Inschrift stellt eine besonders massive, herabwürdigende Äußerung dar".
Der FC Bayern hat ab Zustellung des Urteils 24 Stunden Zeit, um Berufung einzulegen.