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Mario Vuskovic: Chronik eines fragwürdigen Doping-Falls


                <strong>"Fall Mario Vuskovic": Die Chronik des vielleicht kuriosesten Doping-Falls im Fußball</strong><br>
                Mario Vuskovic vom Hamburger SV ist vom DFB-Sportgericht wegen EPO-Dopings rückwirkend ab 15. November 2022 für zwei Jahre gesperrt worden. Doch der Fall, der im Herbst des vergangenen Jahres ins Rollen kam, wirft einige Fragen auf. Der 21-jährige Kroate bestritt vehement, die verbotene Substanz eingenommen zu haben. Und auch mehrere Gutachter äußerten Zweifel. ran hat die Chronik des  vielleicht verzwicktesten Doping-Falls im deutschen Fußball zusammengetragen.
"Fall Mario Vuskovic": Die Chronik des vielleicht kuriosesten Doping-Falls im Fußball
Mario Vuskovic vom Hamburger SV ist vom DFB-Sportgericht wegen EPO-Dopings rückwirkend ab 15. November 2022 für zwei Jahre gesperrt worden. Doch der Fall, der im Herbst des vergangenen Jahres ins Rollen kam, wirft einige Fragen auf. Der 21-jährige Kroate bestritt vehement, die verbotene Substanz eingenommen zu haben. Und auch mehrere Gutachter äußerten Zweifel. ran hat die Chronik des  vielleicht verzwicktesten Doping-Falls im deutschen Fußball zusammengetragen.
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                <strong>September 2022: Positiver Befund bei Trainingskontrolle</strong><br>
                Am 16. September 2022 wird bei Vuskovic seitens der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) eine routinemäßige Trainingskontrolle durchgeführt. Die A-Probe ergibt einen positiven Befund für körperfremdes Erythropoetin, kurz: EPO. Das Mittel steht wegen seiner leistungssteigernden Wirkung auf der Dopingliste. Mitte November, unmittelbar nach dem Heimsieg des HSV gegen den SV Sandhausen (4:2), wird der positive Test öffentlich. Vuskovic wird vom DFB am 15. November vorläufig gesperrt. 
September 2022: Positiver Befund bei Trainingskontrolle
Am 16. September 2022 wird bei Vuskovic seitens der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) eine routinemäßige Trainingskontrolle durchgeführt. Die A-Probe ergibt einen positiven Befund für körperfremdes Erythropoetin, kurz: EPO. Das Mittel steht wegen seiner leistungssteigernden Wirkung auf der Dopingliste. Mitte November, unmittelbar nach dem Heimsieg des HSV gegen den SV Sandhausen (4:2), wird der positive Test öffentlich. Vuskovic wird vom DFB am 15. November vorläufig gesperrt. 
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                <strong>Dezember 2022: B-Probe bestätigt ersten Befund</strong><br>
                Der Kroate bestreitet vehement, jemals gedopt zu haben und beantragt die Öffnung der B-Probe. Diese bestätigt Mitte Dezember das Ergebnis der A-Probe. Allerdings ist die gefundene Menge an EPO äußerst gering, was für die kommenden Monate eine entscheidende Rolle spielen wird.
Dezember 2022: B-Probe bestätigt ersten Befund
Der Kroate bestreitet vehement, jemals gedopt zu haben und beantragt die Öffnung der B-Probe. Diese bestätigt Mitte Dezember das Ergebnis der A-Probe. Allerdings ist die gefundene Menge an EPO äußerst gering, was für die kommenden Monate eine entscheidende Rolle spielen wird.
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                <strong>Februar 2023: Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beginnt</strong><br>
                Im Februar 2023 beginnt die Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht. Vuskovic droht eine Sperre von vier Jahren. Allerdings legen seine Anwälte insgesamt vier unabhängige Gutachten vor, die das Ergebnis in Vuskovics Probe als negativ interpretieren. Der Vorsitzende Richter Stephan Oberholz ordnet eine C-Probe durch den kanadischen Dopingforscher Prof. Jean-Francois Naud an. Aus Sicht von Vuskovics Anwälten ist Naud allerdings nicht unparteiisch, da dieser mit Dr. Sven Voss, dem Leiter des Dopinglabors in Kreischa, wo die A- und B-Probe erstellt wurden, in derselben Arbeitsgruppe bei der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) zusammenarbeitet. Ein entsprechender Befangenheitsantrag wird vom Gericht jedoch zurückgewiesen.
Februar 2023: Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beginnt
Im Februar 2023 beginnt die Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht. Vuskovic droht eine Sperre von vier Jahren. Allerdings legen seine Anwälte insgesamt vier unabhängige Gutachten vor, die das Ergebnis in Vuskovics Probe als negativ interpretieren. Der Vorsitzende Richter Stephan Oberholz ordnet eine C-Probe durch den kanadischen Dopingforscher Prof. Jean-Francois Naud an. Aus Sicht von Vuskovics Anwälten ist Naud allerdings nicht unparteiisch, da dieser mit Dr. Sven Voss, dem Leiter des Dopinglabors in Kreischa, wo die A- und B-Probe erstellt wurden, in derselben Arbeitsgruppe bei der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) zusammenarbeitet. Ein entsprechender Befangenheitsantrag wird vom Gericht jedoch zurückgewiesen.
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                <strong>März 2023: Naud lehnt C-Probe an - Urteil wird vertragt</strong><br>
                Naud, der die C-Probe zunächst zugesagt hatte, lehnt die Durchführung schließlich doch ab. Richter Oberholz vertagt die Urteilsverkündung. Längst geht es um die Glaubwürdigkeit der gesamten Prozedur, die sich SAR-PAGE-Verfahren nennt. "Bei dem Verfahren versucht man im Labor, aus dem Urin das künstliche EPO herauszufiltern. Diese Probe wird mit Gel auf eine Bahn aufgetragen und mit einer Probe ohne künstliches EPO verglichen, um herauszufinden, ob Unterschiede festzustellen sind", erklärte Fritz Sörgel, der Leiter des Instituts für biomedizinische und pharmazeutische Forschung in Nürnberg, im ran-Gespräch. Der Rest sei Interpretationssache. 
März 2023: Naud lehnt C-Probe an - Urteil wird vertragt
Naud, der die C-Probe zunächst zugesagt hatte, lehnt die Durchführung schließlich doch ab. Richter Oberholz vertagt die Urteilsverkündung. Längst geht es um die Glaubwürdigkeit der gesamten Prozedur, die sich SAR-PAGE-Verfahren nennt. "Bei dem Verfahren versucht man im Labor, aus dem Urin das künstliche EPO herauszufiltern. Diese Probe wird mit Gel auf eine Bahn aufgetragen und mit einer Probe ohne künstliches EPO verglichen, um herauszufinden, ob Unterschiede festzustellen sind", erklärte Fritz Sörgel, der Leiter des Instituts für biomedizinische und pharmazeutische Forschung in Nürnberg, im ran-Gespräch. Der Rest sei Interpretationssache. 
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                <strong>März 2023: Sörgel sieht keine Grundlage für Verurteilung</strong><br>
                Sörgel sieht daher "keinen Anlass, ihn zu sperren, da es keine Möglichkeit einer klaren Einschätzung seiner Doping-Probe gibt". Problematisch für Vuskovic: In der Sportgerichtsbarkeit gilt die Beweislastumkehr. Heißt: Er muss seine Unschuld beweisen.
März 2023: Sörgel sieht keine Grundlage für Verurteilung
Sörgel sieht daher "keinen Anlass, ihn zu sperren, da es keine Möglichkeit einer klaren Einschätzung seiner Doping-Probe gibt". Problematisch für Vuskovic: In der Sportgerichtsbarkeit gilt die Beweislastumkehr. Heißt: Er muss seine Unschuld beweisen.
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                <strong>30. März 2023: DFB sperrt Vuskovic rückwirkend für zwei Jahre</strong><br>
                Am 30. März verkündet das DFB-Sportgericht sein Urteil: Vuskovic wird rückwirkend ab dem 15. November 2022 für zwei Jahre gesperrt. In seiner Urteilsbegründung teilt das Gericht um Oberholz damit, es sei mit "hinreichender Gewissheit" davon überzeugt, "dass die Analysen der A- und B-Probe des Spieler-Urins im Labor in Kreischa das Vorhandensein von körperfremdem Erythropetin, kurz EPO, ergeben haben". Von der eigentlich vorgesehenen vierjährigen Sperre sei das Gericht "bewusst abgewichen. Mario Vuskovic ist zum einen als Ersttäter zu behandeln, zum anderen zeigt der Analysebefund nur eine geringe Menge an EPO, sodass nicht von einem strukturierten Doping ausgegangen werden kann."
30. März 2023: DFB sperrt Vuskovic rückwirkend für zwei Jahre
Am 30. März verkündet das DFB-Sportgericht sein Urteil: Vuskovic wird rückwirkend ab dem 15. November 2022 für zwei Jahre gesperrt. In seiner Urteilsbegründung teilt das Gericht um Oberholz damit, es sei mit "hinreichender Gewissheit" davon überzeugt, "dass die Analysen der A- und B-Probe des Spieler-Urins im Labor in Kreischa das Vorhandensein von körperfremdem Erythropetin, kurz EPO, ergeben haben". Von der eigentlich vorgesehenen vierjährigen Sperre sei das Gericht "bewusst abgewichen. Mario Vuskovic ist zum einen als Ersttäter zu behandeln, zum anderen zeigt der Analysebefund nur eine geringe Menge an EPO, sodass nicht von einem strukturierten Doping ausgegangen werden kann."
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                <strong>30. März 2023: HSV kündigt Berufung an</strong><br>
                Trotz des Urteils steht der HSV zu Vuskovic und kündigt umgehend Berufung gegen das Urteil an. "Wir haben die Entscheidung des DFB-Sportgerichts zur Kenntnis genommen und nach einem Austausch mit Marios Anwälten sofort Einigkeit darüber erzielt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. Wir werden uns nun in Ruhe mit der Urteilsbegründung auseinandersetzen", sagte Sportvorstand Jonas Boldt. Das "Hamburger Abendblatt" berichtete, Vuskovic sei angeboten worden, nur für ein Jahr gesperrt zu werden. Dies habe er aber mit Verweis auf seine Unschuld abgelehnt.
30. März 2023: HSV kündigt Berufung an
Trotz des Urteils steht der HSV zu Vuskovic und kündigt umgehend Berufung gegen das Urteil an. "Wir haben die Entscheidung des DFB-Sportgerichts zur Kenntnis genommen und nach einem Austausch mit Marios Anwälten sofort Einigkeit darüber erzielt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. Wir werden uns nun in Ruhe mit der Urteilsbegründung auseinandersetzen", sagte Sportvorstand Jonas Boldt. Das "Hamburger Abendblatt" berichtete, Vuskovic sei angeboten worden, nur für ein Jahr gesperrt zu werden. Dies habe er aber mit Verweis auf seine Unschuld abgelehnt.
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                <strong>Wie geht es weiter?</strong><br>
                Eine fristlose Kündigung, wie sie für den HSV nach dem Urteil rechtlich möglich wäre, kommt für den Verein nicht infrage. Die "Bild"-Zeitung spekuliert stattdessen über eine vorzeitige Vertragsverlängerung zu geringeren Bezügen, um Vuskovic Sicherheit zu geben. Allerdings droht dem Kroaten neben seiner sportrechtlichen Verurteilung auch noch strafrechtlicher Ärger. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt derzeit wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz. Eine Sprecherin teilte mit: "Wir nehmen das DFB-Urteil zur Kenntnis. Aber wir führen unsere eigenen Untersuchungen. Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz dauern an."
Wie geht es weiter?
Eine fristlose Kündigung, wie sie für den HSV nach dem Urteil rechtlich möglich wäre, kommt für den Verein nicht infrage. Die "Bild"-Zeitung spekuliert stattdessen über eine vorzeitige Vertragsverlängerung zu geringeren Bezügen, um Vuskovic Sicherheit zu geben. Allerdings droht dem Kroaten neben seiner sportrechtlichen Verurteilung auch noch strafrechtlicher Ärger. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt derzeit wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz. Eine Sprecherin teilte mit: "Wir nehmen das DFB-Urteil zur Kenntnis. Aber wir führen unsere eigenen Untersuchungen. Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz dauern an."
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                <strong>"Fall Mario Vuskovic": Die Chronik des vielleicht kuriosesten Doping-Falls im Fußball</strong><br>
                Mario Vuskovic vom Hamburger SV ist vom DFB-Sportgericht wegen EPO-Dopings rückwirkend ab 15. November 2022 für zwei Jahre gesperrt worden. Doch der Fall, der im Herbst des vergangenen Jahres ins Rollen kam, wirft einige Fragen auf. Der 21-jährige Kroate bestritt vehement, die verbotene Substanz eingenommen zu haben. Und auch mehrere Gutachter äußerten Zweifel. ran hat die Chronik des  vielleicht verzwicktesten Doping-Falls im deutschen Fußball zusammengetragen.

                <strong>September 2022: Positiver Befund bei Trainingskontrolle</strong><br>
                Am 16. September 2022 wird bei Vuskovic seitens der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) eine routinemäßige Trainingskontrolle durchgeführt. Die A-Probe ergibt einen positiven Befund für körperfremdes Erythropoetin, kurz: EPO. Das Mittel steht wegen seiner leistungssteigernden Wirkung auf der Dopingliste. Mitte November, unmittelbar nach dem Heimsieg des HSV gegen den SV Sandhausen (4:2), wird der positive Test öffentlich. Vuskovic wird vom DFB am 15. November vorläufig gesperrt. 

                <strong>Dezember 2022: B-Probe bestätigt ersten Befund</strong><br>
                Der Kroate bestreitet vehement, jemals gedopt zu haben und beantragt die Öffnung der B-Probe. Diese bestätigt Mitte Dezember das Ergebnis der A-Probe. Allerdings ist die gefundene Menge an EPO äußerst gering, was für die kommenden Monate eine entscheidende Rolle spielen wird.

                <strong>Februar 2023: Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beginnt</strong><br>
                Im Februar 2023 beginnt die Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht. Vuskovic droht eine Sperre von vier Jahren. Allerdings legen seine Anwälte insgesamt vier unabhängige Gutachten vor, die das Ergebnis in Vuskovics Probe als negativ interpretieren. Der Vorsitzende Richter Stephan Oberholz ordnet eine C-Probe durch den kanadischen Dopingforscher Prof. Jean-Francois Naud an. Aus Sicht von Vuskovics Anwälten ist Naud allerdings nicht unparteiisch, da dieser mit Dr. Sven Voss, dem Leiter des Dopinglabors in Kreischa, wo die A- und B-Probe erstellt wurden, in derselben Arbeitsgruppe bei der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) zusammenarbeitet. Ein entsprechender Befangenheitsantrag wird vom Gericht jedoch zurückgewiesen.

                <strong>März 2023: Naud lehnt C-Probe an - Urteil wird vertragt</strong><br>
                Naud, der die C-Probe zunächst zugesagt hatte, lehnt die Durchführung schließlich doch ab. Richter Oberholz vertagt die Urteilsverkündung. Längst geht es um die Glaubwürdigkeit der gesamten Prozedur, die sich SAR-PAGE-Verfahren nennt. "Bei dem Verfahren versucht man im Labor, aus dem Urin das künstliche EPO herauszufiltern. Diese Probe wird mit Gel auf eine Bahn aufgetragen und mit einer Probe ohne künstliches EPO verglichen, um herauszufinden, ob Unterschiede festzustellen sind", erklärte Fritz Sörgel, der Leiter des Instituts für biomedizinische und pharmazeutische Forschung in Nürnberg, im ran-Gespräch. Der Rest sei Interpretationssache. 

                <strong>März 2023: Sörgel sieht keine Grundlage für Verurteilung</strong><br>
                Sörgel sieht daher "keinen Anlass, ihn zu sperren, da es keine Möglichkeit einer klaren Einschätzung seiner Doping-Probe gibt". Problematisch für Vuskovic: In der Sportgerichtsbarkeit gilt die Beweislastumkehr. Heißt: Er muss seine Unschuld beweisen.

                <strong>30. März 2023: DFB sperrt Vuskovic rückwirkend für zwei Jahre</strong><br>
                Am 30. März verkündet das DFB-Sportgericht sein Urteil: Vuskovic wird rückwirkend ab dem 15. November 2022 für zwei Jahre gesperrt. In seiner Urteilsbegründung teilt das Gericht um Oberholz damit, es sei mit "hinreichender Gewissheit" davon überzeugt, "dass die Analysen der A- und B-Probe des Spieler-Urins im Labor in Kreischa das Vorhandensein von körperfremdem Erythropetin, kurz EPO, ergeben haben". Von der eigentlich vorgesehenen vierjährigen Sperre sei das Gericht "bewusst abgewichen. Mario Vuskovic ist zum einen als Ersttäter zu behandeln, zum anderen zeigt der Analysebefund nur eine geringe Menge an EPO, sodass nicht von einem strukturierten Doping ausgegangen werden kann."

                <strong>30. März 2023: HSV kündigt Berufung an</strong><br>
                Trotz des Urteils steht der HSV zu Vuskovic und kündigt umgehend Berufung gegen das Urteil an. "Wir haben die Entscheidung des DFB-Sportgerichts zur Kenntnis genommen und nach einem Austausch mit Marios Anwälten sofort Einigkeit darüber erzielt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. Wir werden uns nun in Ruhe mit der Urteilsbegründung auseinandersetzen", sagte Sportvorstand Jonas Boldt. Das "Hamburger Abendblatt" berichtete, Vuskovic sei angeboten worden, nur für ein Jahr gesperrt zu werden. Dies habe er aber mit Verweis auf seine Unschuld abgelehnt.

                <strong>Wie geht es weiter?</strong><br>
                Eine fristlose Kündigung, wie sie für den HSV nach dem Urteil rechtlich möglich wäre, kommt für den Verein nicht infrage. Die "Bild"-Zeitung spekuliert stattdessen über eine vorzeitige Vertragsverlängerung zu geringeren Bezügen, um Vuskovic Sicherheit zu geben. Allerdings droht dem Kroaten neben seiner sportrechtlichen Verurteilung auch noch strafrechtlicher Ärger. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt derzeit wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz. Eine Sprecherin teilte mit: "Wir nehmen das DFB-Urteil zur Kenntnis. Aber wir führen unsere eigenen Untersuchungen. Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz dauern an."

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