Es geht nur noch um die Höhe der Strafe
Kettensägen-Prozess: Jens Lehmann akzeptiert Schuldspruch des Gerichts
- Veröffentlicht: 27.09.2024
- 12:04 Uhr
- ran.de
Im Kettensägen-Prozess vor dem Münchner Landgericht lenkt Ex-Keeper Jens Lehmann überraschend ein und akzeptiert den Schuldspruch.
Überraschende Wende rund um Jens Lehmann. Im Prozess um den Kettensägen-Ausrater hat der frühere Nationaltorwart vor dem Landgericht München II den Schuldspruch des Gerichts aus erster Instanz wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs akzeptiert. Laut "Bild" geht es nun ausschließlich noch um die Höhe seiner Geldstrafe.
Im Sommer 2022 soll Lehmann auf dem Grundstück seines Nachbarn am Starnberger See den Dachbalken einer neu errichteten Garage mit einer Kettensäge angesägt haben. Laut Justiz soll die Garage dem Ex-Sportler den Blick auf den See versperrt haben.
Dazu kommt: 2021 und 2022 soll der 54-Jährige am Münchner Flughafen Parkgebühren nicht bezahlt haben. So soll er zweimal Stoßstange an Stoßstange hinter einem anderen Auto unter der Schranke hindurchgefahren sein. Ersparnis dadurch: Knapp 230 Euro.
Bereits im Dezember 2023 wurde Lehmann vom Amtsgericht Starnberg zu einer Geldstrafe in Höhe von 420.000 Euro verurteilt, die Staatsanwaltschaft wiederum hatte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. In der Folge legten beide Parteien Berufung ein.
Das Wichtigste in Kürze
Nun kam es am Freitag zur Neuauflage des Prozesses. Ursprünglich angesetzt waren vier Verhandlungstage mit 13 Zeugen, das Verfahren könnte nun aber deutlich verkürzt werden, weil sich Staatsanwaltschaft und Lehmanns Anwälte auf einen Deal geeinigt haben.
Lehmann konnte sich mit Nachbar einigen
So akzeptierte der Ex-Keeper den Schuldspruch, damit geht es in der Berufung nur noch um die Höhe der Geldstrafe.
"Herr Lehmann übernimmt die Verantwortung. Mit seinem Nachbarn hat er sich geeinigt. Die Parkgebühren wurden beglichen", sagte Rechtsanwalt Florian Ufer laut "Bild". Gerichtssprecher Laurent Lafleur fügte an: "Einem Geständnis kommt das nicht gleich. Der Schuldspruch aus erster Instanz wurde akzeptiert, ist damit rechtskräftig. Nun geht es noch um die Höhe der Geldstrafe."
Übrigens: Der geschädigte Nachbar am Starnberger See hat die Strafanträge in Sachen Sachbeschädigung zurückgezogen. Im Rahmen der außergerichtlichen Einigung überwies der Keeper 60.000 Euro als Kompensationszahlung.